Fensteraustausch - erneuerung im Altbau |
Bei einer Fenstererneuerung im Altbau ist darauf zu achten, ob das Mauerwerk Anschlag oder Stumpfanschlag hat.
Im Falle der Erstellung mit Anschlagsteinen ist zu beachten, dass der Blendrahmen meistens verbreitert werden muss. Weiter ist zu beachten, dass die Altbauten, etwa bis 1985/1988 durchgehende Betonfensterbänke mit außen einbetonierten Aluminiumfensterbänken haben. Das bedeutet, dass eine Wärmebrücke vorhanden ist.
Diese Betonfensterbänke sollten beim Fensteraustausch mit einem Trenndämmsystem thermisch abgetrennt werden. Wenn dies konstruktiv bei den Betonfensterbänken nicht möglich ist, ist von außen, unmittelbar am Verputz des Objektes bzw. der Außenfassade ein Schlitz von ca. 2cm von unten in die Betonfensterbank herzustellen und dort ein thermisches Trennmaterial einzugeben.
Beim Aufmaß ist darauf zu achten, dass, wenn die Fenster ausgebaut werden, die Laibung, d. h. das Mauerwerk (Fensteranschläge) erst mit einem Glattanstrich vorverputzt werden, so dass die Öffnung definitiv gleichmäßig ist, damit das Kompriband, welches die Abdichtung zwischen Fenster und Mauerwerk herstellt, gleichmäßig aufquellen kann und keine Wärmebrücke entsteht.
Eine reine Ausschäumung ist nicht zu empfehlen. Es sollte ein Kompriband mit diffusionsoffener Sicht zur Seite gesetzt werden; anschließend sollte die Foliendichtung erfolgen.
Im Innenbereich kann dann eine Anschlagleiste als Putzanschluss gesetzt werden; es kann aber auch beigeputzt werden, wobei in jedem Falle bei der Putzanschlussleiste nochmals zusätzlich ein Dämmband in eine Nut eingebaut werden muss. Von außen wird ebenfalls an der Fassade beigeputzt oder mit einer Anschlussleiste gearbeitet.
Zu beachten ist, dass, wenn neue Fensterbänke gesetzt werden, z. B. in Aluminium-Ausführung, diese in der vorgesehenen Nut oder Falz der Fenster befestigt werden und nicht einfach mit Dichtungsmaterial vorgeschraubt werden. Dies stellt keine dauerhafte Dichtung dar.
Die Kanten der Fensterbänke im Außenbereich sind am Rand zu verlöten bzw. zu verschweißen; es sind keine Aufschlagkanten zu verwenden. Die Fenster - ab einer Höhe von einem Meter - sind mit mindestens drei Blendrahmendübeln je Seite zu befestigen. Diese Dübel sollten bei Kunststofffenstern immer in den stahlarmierten Hohlkörper eingebaut werden. Bei höheren Fenstern oder Türen sind auch Mehrfachdübel erforderlich.
Bei Türen ist auch ein zusätzlicher Dübel im unteren Bereich zu verwenden, damit sich die Fensterschwelle nicht verschiebt. Die Blendrahmendübel sollten ein zugelassenes System sein und müssen die Systemzulassung auf dem Dübel sichtbar haben.
Wenn Balkontüren bzw. Fenster/Türen eingebaut werden, so ist unten, im Estrichbereich, eine thermische Trennung mit einem Trennsystem herzustellen. Hierzu gibt es spezielle, thermisch getrennte Systeme.
Dies ist vom Aufzumessenden und/oder Ausführenden zu beachten.
Fensteraustausch darf kein Risiko bedeuten.